AGB
1. Beratung und Vermittlung
Der Kunde beauftragt JET-SET TOURS (Reisevermittler) im Rahmen eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages damit, ihn im Hinblick auf die Leistungen entsprechender Anbieter (Leistungsträger, wie z.B. Fluggesellschaften, Bahn, Eintrittskarten- und Tickethändler etc.) zu beraten und ihm diese zu vermitteln. Hierfür erhält das Reisebüro vom Kunden ein Serviceentgelt, dessen Höhe sich nach der aufgeführten Preisliste richtet. Das Serviceentgelt ist zusätzlich zu den Ansprüchen der Anbieter/Leistungsträger zu zahlen. Im Rahmen der Vermittlung von Pauschalreisen hat der Kunde nur für in der Preisliste aufgeführte Sonderleistungen des Vermittlers ein Serviceentgelt zu entrichten, es sei denn, es wird individuell etwas anderes vereinbart.
2. Abschluss des vermittelten Reisevertrages
Abschluss und Inhalt des vermittelten Vertrages sowie die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Leistungsträger richten sich ausschließlich nach den zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger vereinbarten Vertragsbedingungen einschließlich der AGB des Leistungsträgers. Etwaige Ansprüche aus dem vermittelten Vertrag sind gegenüber dem Leistungsträger geltend zu machen.
JET-SET TOURS tritt ausschließlich als Vermittler für die Leistungsträger auf. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger direkt, unter Berücksichtigung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Leistungsträger zustande. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vor der Buchung angezeigt und müssen durch den Reiseanmelder bestätigt werden. Liegen keine allgemeinen Geschäftsbedingungen vor gelten die Geschäftsbedingungen von JET-SET TOURS als rechtsgültig. Die Darstellung der Angebote auf unserer Internetpräsenz stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Mit der Anmeldung wie z.B. , durch Anklicken des Buttons „buchen“ geben Sie eine verbindliche Buchung ab. Die Reiseanmeldung kann auch schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Sie erfolgt durch den Reiseanmelder, der auch für alle in der Reiseanmeldung mitaufgeführten Teilnehmer vertragspflichtig einsteht.
3. Haftung des Reisevermittlers
Wenn durch die Vermittlung des Reisebüros ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger zustande kommt, haftet das Reisebüro nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistung durch den Leistungsträger. Der Reisevermittler haftet lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Fremdleistungen im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes. Die Haftung des Reisevermittlers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit die verursachten Schäden nicht Körperschäden sind. Im Falle der Haftung ist diese auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt.
4. Leistungen und Pflichten
Die vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Beschreibungen der Leistungsträger, sowie aus den Angaben in der Reisebestätigung die Sie von dem Leistungsträger oder JET-SET TOURS erhalten. Unsere Pflicht ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Leistungen. JET-SET TOURS haftet nicht für die Leistungserbringung der Veranstalter. Änderungen, Ergänzungen und Sonderwünsche können nur mit dem jeweiligen Leistungsträger getroffen werden.
5. Leistungs- und Preisänderungen
JET-SET TOURS übernimmt keine Haftung für die gebuchten Leistungen. Nachträgliche Änderungen des Reisepreises und/oder sonstiger Vertragsinhalte hat der Leistungsträger zu verantworten.
6. Bezahlung der gebuchten Leistung
Die Zahlungsweise der gebuchten Leistungen bestimmt der Kunde selbst. Der Reisepreis ist gemäß den Reisebedingungen des Leistungsträgers zu zahlen.
7. Rücktritt durch den Kunden und Umbuchungen
Der Reiseanmelder kann jederzeit vor Reisebeginn, von der Reise zurücktreten, wobei Stornogebühren bis zu 100% des Reisepreises je nach Reiseveranstalter/Leistungsträger anfallen können.
Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann nur als Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, sofern der Leistungsträger keine günstigere Möglichkeit anbietet.
Stornierungsgebühren sind in den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers zu finden.
8. Stornogebühren und Umbuchungen bei Linienflügen
Es gelten die geregelten Tarifbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Allgemeinen gilt, dass bei den billigsten Preisklassen eine Umbuchung oder Stornierung kostenpflichtig oder gar nicht möglich ist. Stornogebühren werden gemäß IATA Richtlinie erhoben. In einzelnen Fällen kann die Stornierung bis zu 100% des Ticketpreises betragen.
9. Abtretung an Dritte
Eine Abtretung Ihrer Ansprüche an uns gegenüber Dritten (auch an Ehegatten oder Verwandte) ist nicht möglich.
Die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen Dritter gegen JET-Set TOURS ist aufgrund des Abtretungsverbotes, außer in den gesetzlich zugelassenen Fällen, ebenfalls nicht möglich.
10. Pass-, Visa-, Gesundheits- und sonstige Vorschriften
Jeder Teilnehmer/Reisende ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen, beachtet werden. Dies gilt auch für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente. Im Rahmen unserer gesetzlichen Informationspflicht erteilen wir Ihnen zu diesen Fragen auf Anfrage gewissenhaft Auskunft, können dafür jedoch keine Haftung übernehmen. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass die Bestimmungen jederzeit durch die Behörden geändert werden können. Dem Teilnehmer wird daher empfohlen, selbst bei den zuständigen Ämtern und Institutionen Informationen einzuholen.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten, die JET-SET TOURS zur Abwicklung des Reisevertrages zur Verfügung gestellt werden, sind gem. Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt und werden nicht an Dritte weiter gegeben.
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
13. Gerichtsstand
Der Kunde kann den Reisevermittler nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Kaufleute. In diesem Fall ist der Sitz des Reisevermittlers als Gerichtsstand vereinbart.
Bei Buchungen, die über unsere Internetseite Urlaubsdepot vorgenommen werden, treten wir in jedem Fall lediglich als Vermittler von Einzelleistungen auf.
JET-SET TOURS
Ohliger Tor 4
42651 Solingen
Stand Juli 2007